Kosten

Anspruch auf Ferienbetreuung

Sie haben als Eltern von einem Kind, welches bei der OGS an einer Grundschule angemeldet ist, Anspruch auf sechs Wochen Ferienbetreuung im Jahr. Dieser Anspruch beginnt, wenn ihr Kind in die erste Klasse kommt und erlischt, wenn ihr Kind auf eine weiterführende Schule kommt.

Was kostet die Ferienbetreuung?

Wir unterscheiden hierbei zwischen Betreuungskosten und Essensgeld. Ist ihr Kind in der OGS angemeldet, fallen für Sie keine weiteren Betreuungskosten an. Ist ihr Kind nicht in der OGS angemeldet, gelten Sie als “Selbstzahler” und tragen die Betreuungskosten selbst. Die Essens- bzw. Betreuungskosten begleichen Sie am ersten Tag bar beim Betreuungsteam.

Für die Sommer- und Herbstferien ergeben sich daraus folgende Kosten:

 

Betreuungskosten für OGS Kinder: Keine

Betreuungskosten für „Selbstzahler“: 100,00€ / pro Woche

Essensgeld: 20,00€ / pro Woche

In der verkürzten Osterferienbetreuung (4 Tage):

Betreuungskosten für OGS Kinder: keine

Betreuungskosten für “Selbstzahler”: 80,00 € / pro Woche

Essensgeld: 17,50 € / pro Woche